Covid-19

Wichtige Informationen zum TSV-Sportbetrieb ab dem 29.08.2021

 

Der Landkreis Schweinfurt hat die 7-Tage Inzidenz von 50 überschritten.

 

Nachfolgend die aktuell gültigen Regeln:

 

Trainingsbetrieb Sportanlage

Keine Einschränkungen. Keine Überprüfung von 3G – keine Testpflicht. Außer beim Sport selbst besteht erneut eine Maskenpflicht wegen der Inzidenz.

 

MTH

Es gilt wieder die Maskenpflicht in der MTH. 

Umkleiden/Duschen dürfen genutzt werden ohne Begrenzung.

 

Trainingsbetrieb Turnhallen

Umkleide dürfen genutzt werden, sofern die Realschule Schonungen nicht noch widerspricht.

Im Gebäude Maskenpflicht – in der Turnhalle nicht.

 

Gruppengröße beim Sport nicht begrenzt. 

 

Inzidenz über 35: 

Kinder bis 6 Jahre, Schüler/innen (gilt auch in den Ferien): KEINE Testpflicht für den Sport.

 

Trainer/innen & Sportler/innen ab 18 Jahren sowie jugendliche Azubi oder Student/innen:

Teilnahme am Trainingsbetrieb  nur für Geimpfte, Genesene oder mit negativem Testergebnis.

 

Der/die verantwortliche Trainer/in muss sich von diesen Sportler/innen vor Betreten der Turnhalle

a) den Nachweis der Impfung oder der Genesung zeigen lassen 

   (Das Datum des Nachweises kann natürlich notiert werden. Nachweis gilt 1 Jahr)

b) den Nachweis des negativen Testergebnisses zeigen lassen

   Der Test ist vor jeder Trainingsteilnahme notwendig. 

   Ein Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, alle anderen Testverfahren max 48 Std.  

 

Die Regeln gelten, bis der Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unter 35 liegt.

 

 

Verbandsspiele/Sportveranstaltungen : grundsätzlich erlaubt

a) Sportanlage

   Bis zu 200 Zuschauer/innen (inkl. Geimpfte, Genesene, Getestete) dürfen auf unseren Platz.

 

b) Turnhalle Realschule Schonungen‘

   Anzahl Zuschauer/innen nach Raumgröße, Vorgabe bei H. Mantel abfragen

 

 

Info zur Kampagne des Freistaats Bayern zu Vereinsgutscheinen

Im Rahmen des Bewegungsförderprogrammes der Bayerischen Staatsregierung erhalten alle 

bayerischen Grundschüler/innen zum Start des neuen Schuljahres am 14. September einen Gutschein

für den Neueintritt in einen Sportverein. 

 

Wir haben nicht ermitteln können, ob die Gutscheine in der Schule verteilt oder per Post verschickt werden. 

Die Gutscheine werden beim Training eingereicht werden zusammen mit dem TSV-Anmeldeschein.

 

TSV-interne Abrechnung als auch das Einlösen dieser Gutscheine über die Plattform BLSVdigital“

übernimmt Ute Fleischmann in Abstimmung mit Wolfgang Schmitt.

 

Informationen zum Sportbetrieg ab dem 29.08.2021
Informationen zum Sportbetrieb ab dem 29
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